Steuerberatung / Steuererklärung / Steuerrecht

Steuererklärung fällig? Steuerbescheid fehlerhaft? Rente zu versteuern? Reisekosten oder Handwerker absetzbar?

 

s.u.: Aktuelles (auch zur Grundsteuerreform sowie zu

Fristverlängerungen für ESt.-Erklärungen für 2020 ff.)

 

Wussten Sie, dass Rechtsanwälte - wie Steuerberater - berechtigt 

sind, steuerberatend tätig zu sein ?

Nicht jeder Rechtsanwalt will oder kann sich auf dem Gebiete der Steuerberatung betätigen.

Der Kanzlei-Inhaber fertigt nunmehr bereits seit über 24 Jahren

 

Einkommensteuererklärungen,

 

Erbschaftssteuererklärungen 


und bietet - auf Nachfrage -

 

auch weitere steuerberatende Leistungen an.

 

Die Vergütung wird weitestgehend - wie beim Steuerberater - gem. Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV - berechnet (s. Honorar).

Somit ist die steuerberatende Leistung eines Rechtsanwaltes grund-sätzlich nicht teurer aber auch nicht preiswerter als die eines Steuerberaters.

Lohnsteuerhilfevereine (grundsätzlich nicht im unternehmerischen Bereich tätig) erheben Beiträge, die nach vereinsspezifischen Beitragsordnungen aufwandsbezogen gestaffelt sind und normalerweise nicht mit RA-/StB-Vergütungen übereinstimmen. Im Einzelfall können die Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine niedriger als RA-/StB-Vergütungen ausfallen, 

in manchen Fällen aber auch höher. Die Vereinsmitgliedsbeiträge sind 

i.d.R. auch dann zu zahlen, wenn gar keine Steuererklärung erforderlich 

ist oder nur eine minimale Beratungsleistung in Anspruch genommen wird. 

Die Lohnsteuerhilfevereine bieten - mit dem Beitrag abgedeckte - Bera- tungsleistungen an, welche auch Anwälte od. StB bei regelmäßiger Beauftragung normalerweise im Ergebnis zu ähnlichen Konditionen an-

bieten können.

 

 

Aktuelles:


Die Frist für die Abgabe der 

Grundsteuerwert-Erklärung 

war bis 31.01.2023 verlängert worden:

Im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle

Grundstücks- u. Wohneigentums-Eigentümer

zur Abgabe einer

Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes

verpflichtet.

Rechtsanwälte können wie Steuerberater dabei 

helfen!


Bei Bezug von mindestens 410 € bestimmter Lohnersatzleistungen (wie z.B. 

- Kurzarbeitergeld, 

- Arbeitslosengeld I, 

- Krankengeld oder 

- Elterngeld),

zusammengerechnet im ganzen Jahr (nicht etwa monatlich), besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung!


Für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 war der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 %, der reduzierte Umsatzsteuersatz 

von 7 auf 5 % gesunken, nebst spezieller Regelungen für Gaststätten u.a.

Bei Rechnungen vom Rechtsanwalt mit Leistungszeitpunkt 

zwischen 01.07. und 31.12.2020 wird die Mehrwertsteuer-Senkung

automatisch berücksichtigt [weil zunächst die Netto-Gebühren berechnet werden und die aktuelle USt. erst im letzten Schritt aufgeschlagen wird (soweit nicht abweichend vereinbart)].

Aber nur Verbraucher und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kleinunternehmer haben dadurch einen kleinen Vorteil (gehabt).


Bei Pflichtabgabe sind folgende Abgabetermine einzuhalten

(Quelle: Webseite d. Freistaats Thüringen, Finanzministerium;

bei Feiertagen zu [2] , [3] u. [4] gilt jeweils der folgende Wochentrag):








Bei Fristüberschreitung drohen  Verspätungszuschläge (ab dem Veranlagungszeitraum 2018 auch ohne Steuer-Nachzahlungspflicht 

pro angefangenem Monat des Verzuges und mindestens 25,-- €) sowie 

die Ankündigung und danach die Festsetzung von Zwangsgeld.

  

Bei freiwilliger Abgabe bleibt sogar noch Zeit bis spätestens  

31.12.2024 für die Erklärung 2020/

31.12.2025 für die Erklärung 2021/

31.12.2026 für die Erklärung 2022/

31.12.2027 für die Erklärung 2023.


Die vorgenannten Fristen sind (bei freiwilliger Abgabe) Ausschlussfristen!

In manchen Fällen der Pflichtabgabe ist auch eine noch spätere Einreichung

möglich.

Aber man sollte ohnehin nicht unnötig lange warten, gerade wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist.

 

Die Finanzverwaltung Thüringen sendet Ihnen ab 01.01.2013 keine Papier-Formulare für Ihre Steuererklärung mehr zu.

Die Vordrucke können aber weiterhin beim Finanzamt oder dessen Servicestellen abgeholt oder aus dem Internet heruntergeladen werden, falls Ihre Steuererklärung nicht ohnehin auf elektronischem Wege eingereicht wird.

Allerdings plant der Freistaat Thüringen die Schließung zahlreicher Servicestellen. So auch ist leider die des Finanzamtes Jena in Weimar am 01.02.2015 geschlossen worden. Formulare sollen (lt. TA v. 11.09.2015) nun im Bürgerbüro der Stadt Weimar erhältlich sein (s. www.weimar.de).

 

Der Kanzlei-Inhaber versendet Steuer-Erklärungen seit dem Veranlagungs- zeitraum 2012 (Ausnahmen sind grundsätzlich nicht mehr möglich) mit Hilfe des Internetportals "Elster" der Finanzverwaltung. 

Die Einreichung der Steuererklärungen erfolgt dabei über das Internet in elektronischer authentifizierter Form, sodass die persönliche Unterschrift des Mandanten auf der Steuererklärung durch persönliche Vollmachterteilung an den Kanzleiinhaber und Übermittlung der Steuererklärung mit dessen Authentifizierungs-Zertifikat ersetzt wird. 

 

Für Veranlagungszeiträume ab 2013 sind bilanzierungspflichtige Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, ihre Bilanzen ausschließlich auf elektronischem Wege zu erstellen und einzureichen ("E-Bilanz").

 

Bereits für Veranlagungszeiträume ab 2011 müssen grundsätzlich alle 

Unternehmer ihre Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer- Erklärungen 

auf elektronischem Wege erstellen und einreichen (z.B. über das Internetportal "Elster" der Finanzverwaltung).