S c h w e r p u n k t eAufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt die gesonderte Ausweisung von Tätigkeitsschwerpunkten vorsorglich nicht mehr.- Auf folgenden Rechtsgebieten möchte der Kanzlei-Inhaber seine Leistungen schwerpunktmäßig anbieten und benennt sie daher als Interessenschwerpunkte: S t e u e r r e c h t - s. Steuerrecht E r b r e c h t S t r a ß e n v e r k e h r s r e c h t Familienrecht (Unterhalt, Ehescheidung u.a.m.), Verwaltungsrecht, Strafrecht (auch Pflichtverteidigungen, Erstattung von Strafanzeigen, Nebenklagen), Inkasso / Zwangsvollstreckung (von der außergerichtlichen Mahnung bis Antragstellung bzgl. Offenbarungsversicherung od. ggf. Anmeldung zur Insolvenztabelle), Schuldnerberatung / -vertretung (Schuldnerschutz bei Zwangsvollstreckung, s. P-Konto, Insolvenzverfahren; unternehmens-, erb- und familienrechtliche Gestaltungen), Sozialrecht (Vertretung im Verwaltungs-, Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren). Zuweilen werden auch Probleme aus Rechtsgebieten nachgefragt, auf welchen der Kanzleiinhaber zuvor kaum tätig gewesen ist. Manchmal kann den Mandanten auch dann fachkundig geholfen werden. So sind allein im Jahre 2010 insgesamt vier Mandate bzgl. Abmahnung i.V.m. Abwehr von recht hohen Abmahnkosten wegen sogenanntem "Filesharing" in Bearbeitung gewesen (die Mandanten sollen - angeblich - Musiktitel oder Filme aus dem Internet heruntergeladen und gleichzeitig wieder zum Upload bereitgestellt haben), also das Urheberrecht betreffend. Auch diese Mandate konnten mit der gebotenen Fachkunde betreut werden. Es wird aber um Verständnis dafür gebeten, dass von der hiesigen Kanzlei nicht auf allen Rechtsgebieten Hilfe angeboten werden kann. - Im Einzelfall sollte das vorab telefonisch zu klären sein. |
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