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Berufsbezeichnung

Der Kanzlei-Inhaber führt die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". -
Diese wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Daneben ist er berechtigt, als Volljurist (2. jur. Staatsexamen / Befähigung zum Richteramt) die Berufsbezeichnung "Assessor" sowie aufgrund erfolgreicher Verteidigung einer Diplomarbeit den akademischen Titel "Diplomjurist" zu führen.