Berufsbezeichnung
Der Kanzlei-Inhaber führt die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". - Diese wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Daneben ist er berechtigt, als Volljurist (2. jur. Staatsexamen / Befähigung zum Richteramt) die Berufsbezeichnung "Assessor" sowie aufgrund erfolgreicher Verteidigung einer Diplomarbeit den akademischen Titel "Diplomjurist" zu führen.
|