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Berufsrecht

Auf die vom Kanzlei-Inhaber angebotene anwaltliche Tätigkeit finden vor allem folgende berufs-/standesrechtliche Regelungen Anwendung:

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - (BGBl. III 303-8)*,

Berufsordnung i.d.F. v. 01.09.2009
*,

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union - CCBE - i.d.F. v. 01.11.2001
*

für bis 30.06.2004 erteilte Aufträge:
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO - (BGBl. III 368-1) *,

für ab 01.07.2004 erteilte Aufträge:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG - (BGBl. III 368-3)*
und  bei der Hilfeleistung in Steuersachen entsprechend die §§ 10, 13 und 23-39 Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV - (BGBl. III 610-10-7).

Auf die vertragliche Gestaltung des Mandats finden daneben die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (BGBl. III 400-2) Anwendung.

Die o.g. mit "*" gekennzeichneten und einige weitere Vorschriften sind im Volltext zu finden unter www.brak.de - Stichw. "Berufsrecht".
Die o.g. Bundesgesetze sind im Volltext i.Ü. auch zu finden unter www.bmj.bund.de - Stichw. "Service".