Berufsrecht
Auf die vom Kanzlei-Inhaber angebotene anwaltliche Tätigkeit finden vor allem folgende berufs-/standesrechtliche Regelungen Anwendung:
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO - (BGBl. III 303-8)*,
Berufsordnung i.d.F. v. 01.09.2009*,
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union - CCBE - i.d.F. v. 01.11.2001*
für bis 30.06.2004 erteilte Aufträge: Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung - BRAGO - (BGBl. III 368-1) *,
für ab 01.07.2004 erteilte Aufträge: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG - (BGBl. III 368-3)* und bei der Hilfeleistung in Steuersachen entsprechend die §§ 10, 13 und 23-39 Steuerberatergebührenverordnung - StBGebV - (BGBl. III 610-10-7).
Auf die vertragliche Gestaltung des Mandats finden daneben die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (BGBl. III 400-2) Anwendung.
Die o.g. mit "*" gekennzeichneten und einige weitere Vorschriften sind im Volltext zu finden unter www.brak.de - Stichw. "Berufsrecht". Die o.g. Bundesgesetze sind im Volltext i.Ü. auch zu finden unter www.bmj.bund.de - Stichw. "Service".
|