S t e u e r r e c h t (Einkommensteuer-Erklärungen u.v.a.m.) Wussten Sie schon, dass ein Rechtsanwalt berechtigt ist, ebenso wie ein Steuerbarater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Dienstleistungen auf steuerrechtlichem Gebiet (z.B. Beratung, Fertigung von Steuererklärungen, Einspruchsbearbeitung usw.) anzubieten und zu erbringen ? Nicht jeder Rechtsanwalt muss, kann oder will auf diesem Gebiete tätig werden. - Der Inhaber der hiesigen Kanzlei fertigt aber nicht nur für sich selbst sondern auch für einige Mandanten (teilweise schon seit mehr als zehn Jahren, namentlich für Arbeitnehmer und Rentner, teils auch mit Einkünften aus Vermietung / Verpachtung) Einkommensteuersteuererklärungen an. Auch Erbschaftssteuererklärungen werden erstellt. Mit der Eröffnung der Zweigstelle in Weimar (s. Kontakt/Zweigstelle) am 09.01.2012 werden Dienstleistungen auf dem gesamten Gebiet des Steuerrechts angeboten. Als besonders sinnvoll erweist sich dieser Service oft im engen Zusammenhang mit miet-/pachtrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen oder erbrechtlichen Mandaten (beginnend mit der Rechtsgestaltung, z.B. beim Entwurf bzw. Abschluss von Arbeits- oder Pacht- bzw. Mietverträgen oder auch Testamenten, Vorsorgevollmachten u.v.a.m., über die Interessensvertretung bei Rechtsstreitigkeiten oder auch nur der Fertigung von Betriebskostenabrechnungen, der Abfassung von Kündigungsschreiben, bis hin eben zur Steuererklärung). - Vorteilhaft ist bei dieser komplexen Betreuung die Detailkenntnis der relevanten Lebenssachverhalte. Bzgl. der Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2011 ist der Abgabetermin der 31.05.2012, verlängerbar bis 31.12.2012 (bei Fertigung durch einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder auch einen Rechtsanwalt wird diese Fristverlängerung regelmäßig gewährt), bei Abgabepflicht. Bei freiwilliger Abgabe gilt inzwischen eine Frist von vier Jahren (für 2011 also bis 31.12.2015), wobei man aus praktischen Gründen (etwa wenn man mit einer höheren Erstattung rechnet oder steuerrelevante Tatsachen in Vergessenheit zu geraten oder Unterlagen verlorenzugehen drohen) nicht unbedingt zu lange warten sollte. Für das Jahr 2008 kann die Einkommensteuer-Erklärung noch bis 31.12.2012 abgegeben werden ! Übrigens: Für die Gebühren eines Rechtsanwaltes bei Fertigung der Steuererklärungen gilt im wesentlichen die selbe Gebührenordnung wie für Steuerberater, die Steuerberatergebührenverordnung, mit wenigen Ausnahmen hinsichtlich bestimmter Auslagen (s. Berufsrecht). Erfahrungsgemäß fallen für eine Einkommensteuererklärung bei durchschnittlichen Verhältnissen Kosten (inkl. USt. u. Auslagen) an von z.B.* - ca. 140,-- € bei Einzelpersonen ohne Besonderheiten**, - ca. 200,-- € bei Eheleuten ohne Besonderheiten**, - ca. 350,-- € bei Eheleuten mit Vermietung einer Wohnung (inkl. Berechnung von Gewinn oder Verlust), ohne weitere Besonderheiten** [**wie mehrere Kinder, kindergeldberechtigte erwachsene Kinder mit eigenen Einkünften, Nebeneinkünfte, (weitere) Vermietungen, Kapitaleinkünfte, aufwändige Werbungskosten-Berechnungen u.a.m.]. * Das konkrete Honorar ist abhängig vom Gegenstandswert (z.B. der Summe der positiven Einkünfte) und den Umständen des Einzelfalles (insbesondere dem Aufwand), kann aber auch vereinbart werden. Bei o.g. Beispiel-Honoraren liegen annähernd durchschnittliche Einkommensverhältnisse zugrunde.
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